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Kriterienliste für den Verkauf und Ausschank von Alkohol

EM 2008 in der Schweiz

An einem Anlass wie der EURO 2008 wird Alkohol konsumiert. Dies soll nicht in Frage gestellt werden. Klar ist aber: Problematischer Alkoholkonsum kann zu schwer wiegenden Problemen führen - bei Jugendlichen wie auch bei Erwachsenen. Es muss deshalb gewährleistet werden, dass die Jugendschutzbestimmungen konsequent eingehalten werden. Zudem sollen Präventionsmassnahmen dazu beitragen, problematischen Alkoholkonsum möglichst zu vermeiden. Dies führt auch zu einer Eindämmung von alkoholbezogenen Problemen wie zum Beispiel Gewaltvorfällen, Unfällen und Sachbeschädigungen.

Die nachfolgend aufgeführten Auflagen und Empfehlungen richten sich an Behörden, die im Rahmen der EURO 2008 Bewilligungen für den Verkauf und Ausschank von Alkohol erteilen.
Die Auflagen für den Alkoholverkauf und -ausschank sind durch nationale und kantonale Gesetzgebungen geregelt. Auf kantonaler Ebene sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Teil unterschiedlich. Daher ist es wichtig, dass die Kriterienliste in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden und Fachstellen geprüft, besprochen und umgesetzt wird. Trotz unterschiedlicher Gesetzgebungen und Bewilligungsstrukturen ist die Koordination unter den
Host Citys und den Orten mit Public Viewing-Bereichen wichtig, damit schweizweit möglichst einheitliche Regeln gelten.


Die Bewilligungsbehörden können mit Hilfe der vorliegenden Kriterienliste die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gibt es zwei Vorgehensweisen:
  1. Sie können mit Unterstützung der kantonalen Fachstellen Checklisten erstellen, die sie den Gesuchstellern abgeben. Damit schaffen sie Klarheit über die gesetzlichen Vorschriften und spezifischen Auflagen und vereinfachen das Bewilligungsverfahren. Ziel ist, dass sich die Gesuchsteller zu einer präventionsorientierten Haltung bekennen und sich verpflichten, den von den Bewilligungsbehörden geforderten Auflagen nachzukommen.
  2. Sie können vom Gesuchsteller die Eingabe eines schriftlichen Konzeptes verlangen, in dem er sich verpflichtet, die geforderten Auflagen zu erfüllen. Die Bewilligungsbehörden arbeiten mit den kantonalen Präventionsfachstellen zusammen. Sie überlegen auch gemeinsam, wie die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen kontrolliert werden kann (zum Beispiel punktuelle Kontrollen vor Ort oder Testkäufe) und welche Sanktionsmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.
    VBS - Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008
Hotelgasse 10, CH-3003 Bern, Telefon +41 (0)31 325 88 34, Telefax +41 (0)31 325 88 49, www.switzerland.com

Um die Jugendschutzbestimmungen zu erfüllen und alkoholbedingte Probleme an der EURO 08 zu vermindern, sind im Rahmen des Bewilligungsverfahrens folgende Kriterien zu berücksichtigen:
  • Hinweisschilder „Altersabgabebeschränkungen"
    Das Schweizerische Gesetz schreibt vor, dass an Alkoholverkaufs- und Ausschankstellen Schilder auf das Abgabealter hinweisen müssen: An unter 16-Jährige darf gar kein Alkohol verkauft werden. Spirituosen, Aperitive und Alcopops dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Mit ausreichend vielen und gut platzierten Schildern an der Kasse, auf der Theke, an Wänden und Regalen kann die gewünschte Signalwirkung erzielt werden. Solche Schilder können bei vielen kantonalen Suchtfachstellen, Alkoholberatungsstellen, bei der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch: www.sfa-ispa.ch) oder bei cool & clean (www.coolandclean.ch) bestellt werden.
  • Werbebeschränkungen
    Das Gesetz verbietet jegliche Art Werbung für alkoholische Getränke, die sich an unter 18- Jährige richtet. Je nach Lage des Public-Viewing-Bereichs, wie zum Beispiel in und an öffentlichen Gebäuden, gilt ein generelles Werbeverbot für Spirituosen. Strengere kantonale Gesetze bleiben vorbehalten.
  • Kein Kleinhandel mit Spirituosen
    Auch verbietet das Gesetz den Kleinhandel mit Spirituosen auf allgemein zugänglichen Strassen und Plätzen. Für den Ausschank anlässlich von Veranstaltungen muss eine kantonale Ausnahmebewilligung vorliegen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt auf den Spirituosenverkauf zu verzichten. 
  • Nur geschultes Verkaufspersonal
    Das Verkaufspersonal kann durch eine entsprechende Haltung viel dazu beitragen, alkoholbedingte Probleme zu vermindern. Wer in Fragen der Alkoholprävention geschult ist, kann die Altersabgabebeschränkungen besser einhalten und lernt den Umgang mit betrunkenen Personen. Für Schulungen können die lokalen Präventionsfachstellen angefragt werden. Wichtige Inhalte sind: Jugendschutz, Ausweiskontrolle, Umgang mit Betrunkenen. 
  • Tiefe Preise für alkoholfreie Getränke
    Über die Verkaufspreise kann der Konsum von Alkohol einfach und wirkungsvoll beeinflusst werden. Es sollten mehrere alkoholfreie Getränke (insbesondere Softdrinks und Fruchtsäfte) angeboten werden, die deutlich preisgünstiger sind als alkoholhaltige und die an allen Verkaufsständen erhältlich sind. 
  • Attraktive alkoholfreie Getränke
    Verkaufsstellen sollten ein breites, attraktives Sortiment an alkoholfreien Getränken an allen Getränkeständen anbieten. 
  • Leichtbier und alkoholfreies Bier im Offenausschank
    Der Ausschank von Alkohol soll möglichst auf Leichtbier (ca. 2.5 Volumenprozent) und alkoholfreies Bier beschränkt werden, die deutlich preisgünstiger angeboten werden sollen
    als Normalbier. 
  • Mengenbeschränkungen beim Alkoholverkauf
    1. Um negative Auswirkungen durch problematischen Alkoholkonsum zu vermindern, können für den Alkoholkauf auch Mengenbeschränkungen pro Alkoholkauf eingeführt
    werden.
    2. Eine weitere Möglichkeit der Mengenbeschränkung ist, dass Verkaufsstellen ausserhalb der Gastrobetriebe nur im Offenausschank (Becher) verkaufen dürfen. Auf die Verwendung
    von Glasbehältern sollte aus sicherheitstechnischen Gründen verzichtet werden, weil zerbrochene Flaschen oder Gläser zu schweren Verletzungen führen können.
    3. Auch die Forderung, dass Mehrwegbecher (die mit dem ersten Getränk gekauft werden) eingesetzt werden, führt zu einer automatischen Mengenbeschränkung beim Alkoholkauf
    wie auch zu einem kleineren Abfallberg und ist deshalb sinnvoll und empfehlenswert. 
  • Zeitbeschränkungen für den Take-away von alkoholischen Getränken
    Temporäre Verkaufseinschränkungen für alkoholische Getränke zum Mitnehmen aus den umliegenden Betrieben (Grossverteiler, Kleinhandel und Familienbetriebe, Gastrobetriebe
    u.a.) sind zu prüfen. (Im Kanton Genf ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Alkoholverkauf an Tankstellen sowie der Verkauf von Alkoholika zwischen 21 Uhr und 7 Uhr verboten). 
  • Mineralwasser und Wasser für alle
    Das Nachfüllen der Mehrwegbecher mit Mineralwasser oder Leitungswasser soll gratis oder sehr preisgünstig möglich sein.

Beteiligte städtische, kantonale und regionale Fachstellen:
• Fanarbeit Schweiz (FaCH)
• Berner Gesundheit (Beges Bern)
• Gesundheitsförderung Baselland
• Suchtberatung Bezirk Aarau (ags)
• Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich (SuPZ)
• Justizdepartement Basel Stadt (Abteilung Jugend, Familie und Prävention)
• Fachstelle für Suchtprävention Blaues Kreuz, Bern
• Fédération Genevoise pour la Prévention de l'Alcoolisme (FEGPA)
• Groupement Romand d'Etudes des Addictions (GREA)
• Croix-Bleue romande
• Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA)

Beteiligte Organisationen auf Bundesebene:
• Projektorganisation Öffentliche Hand EURO 2008
• Bundesamt für Sport (BASPO)
• Bundesamt für Gesundheit (BAG)
• Swiss Olympic Association (SOA)
• Schweizerische Kriminalprävention (SKP)
• Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV)

News

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UEFA-News
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Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Alkoholprävention an der EURO 2008 befinden sich auf der Webseite www.switzerland.com