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Alkohol

Beachten Sie die Jugendschutzbestimmungen in der Schweiz!

Für viele Menschen ist ein Glas kühles Bier genauso wichtig wie der Fussballmatch, den Sie besuchen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, Alkohol in Massen zu geniessen und sich an die geltenden gesetzlichen Regelungen zu halten. Jugendschutzbestimmungen verbieten den Verkauf von Alkohol an Minderjährige und Promillegrenzen tragen zu einer verbesserten Sicherheit im Strassenverkehr bei.

Jugendschutzbestimmungen

Das Gesetz verbietet den Verkauf von
  • Wein, Bier und Apfelwein an unter 16-Jährige
  • Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige
Das Verkaufspersonal ist berechtigt, einen Ausweis zu verlangen!


Alkoholkonsum und Strassenverkehr

In der Schweiz gilt eine Promillegrenze für den Gehalt an Alkohol im Blut. Dieser Wert liegt bei 0,5 Promille und ist damit auf der selben Höhe, wie in allen Nachbarsländern der Schweiz. In der Regel gilt: 1 Glas und sie haben die Promillegrenze noch nicht erreicht.
News

Hier finden Sie alle Meldungen zum Thema Sicherheit an der EURO 2008 »»

UEFA-News
Jugendschutz

Informationen der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA/ISPA). »»

Alles im Griff?

Informationen des Bundesamtes für Gesundheit. »»