Feuerwerk / Pyrotechnik
Schön und gefährlich |
In der Schweiz werden jährlich durchschnittlich ca. 3'000 Tonnen Sprengmittel und 1'700 Tonnen pyrotechnische Gegenstände oder Feuerwerkskörper verbraucht. Der Grossteil der Feuerwerkskörper (rund 90 Prozent) wird importiert. Die Einfuhr und die Herstellung in der Schweiz unterliegen einer strengen Kontrolle auf Bundesebene. Zuständig für die Zulassung ist die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik (ZSP) im Bundesamt für Polizei (fedpol). Die Kompetenzen für den Handel und den Erwerb von Feuerwerk und Sprengmitteln liegen bei den Kantonen. |
Was ist generell zu beachtenWer pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung von der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik.Ohne Bewilligung eingeführt werden dürfen: Pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken im Reisenden- und Grenzverkehr bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 kg brutto. Der Postversand von Feuerwerkskörpern ist nicht erlaubt. Verbotenes Feuerwerk: Pyrotechnische Gegenstände, die nicht als handhabungssicher im Sinne von Art. 25 SprstV gelten, werden ihrer Gefährlichkeit wegen zur Einfuhr grundsätzlich nicht zugelassen. Es handelt sich dabei um folgende Produkte:
Tipp der Polizei für die EURO 2008Vermeiden Sie Probleme, indem Sie folgende Tipps befolgen:
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